Eine Betreibung wird gegen Sie eingeleitet, wenn Sie vom Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl erhalten. Dieser wird Ihnen zugestellt, ohne dass das Amt die Existenz oder die Wahrheit der Forderung, die Sie schulden, begründen oder auch nur überprüfen muss. Das Betreibungsamt verfährt Ihnen gegenüber so, weil er von Ihrem Gläubiger ein Betreibungsbegehren erhalten hat.
Dies ist die Handlung, die die Betreibung gegen Sie einleitet. Dies geschieht, wenn Sie die Rechnung, die Sie dem Gläubiger schulden, nicht beglichen haben. Sie haben dann ab dem Zeitpunkt der Zustellung 20 Tage Zeit, um den Betreibungsbetrag zu bezahlen. Es stellt sich nun die Frage, was passiert, wenn Sie der Forderung nicht nachkommen. Die Antworten finden Sie in den folgenden Ausführungen.
Zahlungsausfall des Schuldners
Wenn Sie als Schuldner den Betrag der Betreibung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist begleichen. Andernfalls wird der Gläubiger, der das Verfahren eingeleitet hat, die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Hierfür stehen zwei Wege offen: die Pfändung oder der Konkurs, wenn Sie ein im Handelsregister eingetragener Schuldner sind.
Es kann auch sein, dass Sie als Schuldner nicht nur die Zahlung Ihrer Schulden verhindert haben, sondern in der gleichen Zeit auch Widerspruch gegen diese Betreibung eingelegt haben. Sie haben nämlich eine Frist von zehn Tagen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen der Zahlungsbefehl zugestellt wurde, um Rechtsvorschlag zu erheben.
Daraufhin wird die Betreibung vorübergehend eingestellt. Ein unbegründeter Widerspruch wird jedoch für Sie mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
Formal wird ein Widerspruch zum Zeitpunkt der Übergabe des Befehls durch den Zustellungsbeamten erhoben. Er wird dann Ihre Entscheidung auf dem Schriftstück selbst oder dann per Post an das Betreibungsamt, dem Sie unterstehen, vermerken.
Ein Rechtsvorschlag gegen eine Betreibung muss nicht begründet werden, es sei denn, es handelt sich um eine Anfechtung, die sich nur auf einen Bruchteil Ihrer Schulden bezieht. Oder wenn sich Ihr Vermögen nach einem Konkurs nicht verbessert hat.
Pfändung und Konkurs nach Nichtbezahlung der Betreibung
Abgesehen von der Annahme eines Rechtsvorschlages wird Ihr Gläubiger beim Betreibungsamt die Fortsetzung dieser Betreibung beantragen, sobald die 20 Tage verstrichen sind.
Falls Sie sich im Handelsregister eingetragen haben, wird Ihnen eine Konkursandrohung ausgehändigt. Wenn Sie die Betreibung nicht bezahlen, wird die Fortsetzung durch den Erhalt eines Pfändungsbescheids materialisiert. Diese wird vom Betreibungsamt verschickt. Darin wird das Datum und die Uhrzeit angegeben, zu der die Pfändung durchgeführt wird.
Sie müssen zu diesem Zeitpunkt anwesend sein, wenn Sie sich nicht vertreten lassen wollen. Sie müssen alle Vermögenswerte angeben, die Ihnen gehören, auch solche, die sich an anderen Orten oder in den Händen anderer Inhaber befinden.
Sie können Ihre Schulden noch vor der Wirksamkeit einer Pfändung begleichen. Sie müssen das Betreibungsamt entsprechend benachrichtigen, um den Kosten für die Vollstreckung der Pfändung zu entgehen.
Schliesslich ist zu beachten, dass Ihre Betreibung auch im Falle einer Zahlung noch fünf Jahre im Register des Betreibungsamtes verbleibt. Sie können jederzeit einen Auszug aus diesem Register bei Ihrem Kanton anfordern.
Sie tun also gut daran, Ihr Register von kompetenten Fachleuten analysieren und bereinigen zu lassen. So werden Sie bei Ihren alltäglichen Schritten nicht behindert.
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