Im OP eingetragen zu sein, stellt eine grosse und ernsthafte Einschränkung im täglichen Leben und insbesondere bei der Durchführung wichtiger administrativer, finanzieller und rechtlicher Schritte dar. Die Löschung einer bezahlten Betreibung kann automatisch erfolgen. Wenn Sie sich jedoch für die Option der sofortigen Löschung nach Begleichung aller Schulden entscheiden, können Sie sich viele Unannehmlichkeiten ersparen.
Warum eine bezahlte Betreibung löschen?
Angesichts der Wirtschaftskrise greifen viele Privatpersonen auf Kredite zurück. Manche nehmen Kredite auf, um sich aus einer vorübergehenden schlechten finanziellen Situation zu befreien. Andere greifen auf diese Alternative zurück, um ein wichtiges persönliches Projekt zu finanzieren.
In der Schweiz erfolgt die Beantragung eines Kredits nur nach Prüfung der Unterlagen. Die Entscheidung der Kreditinstitute hängt hauptsächlich von der Kreditwürdigkeit des Antragstellers ab. Sie haben die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen, wenn die Person im Betreibungsamt (Office des Poursuites) eingetragen ist. Gemäss den Gesetzen über finanzielle Schritte werden alle verspäteten oder unbezahlten Zahlungen beim PO registriert. Diese Informationen werden den Kreditinstituten zur Verfügung gestellt, um die finanzielle Situation und die Kreditwürdigkeit der Kreditantragsteller zu bewerten.
Eine Verfolgung kann zu verschiedenen Problemen führen
Einzelpersonen, deren Namen im OP registriert sind, erhalten selten einen Privatkredit . Dadurch gerät er in die roten Zahlen oder ist gezwungen, die Verwirklichung ihrer persönlichen Pläne aufzuschieben oder sogar aufzugeben.
Darüber hinaus ist eine verfolgte Person im Alltag mit vielen Einschränkungen konfrontiert. Die Nichtverfolgungsbescheinigung wird daher zu einem wichtigen Dokument. Sie wird häufig für Behördengänge im Zusammenhang mit grösseren Anschaffungen wie einem Auto oder einer Immobilie benötigt. Ausserdem verlangen manche Arbeitgeber diese Bescheinigung bei einer Bewerbung. Es kann sich auch um einen Betreibungsauszug handeln. Deshalb ist es entscheidend, eine bezahlte Betreibung umgehend löschen zu lassen.
Das Verfahren zur schnellen Löschung einer bezahlten Betreibung
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die PO die Liste der Schuldner für eine gesetzlich vorgeschriebene Dauer von fünf Jahren aufbewahrt. Dies gilt ab dem Datum der Eintragung. Schuldner, die innerhalb dieser Frist alle ihre Schulden zurückgezahlt haben, werden nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums automatisch von der Liste der EO gestrichen. Der Gläubiger hat die Möglichkeit, die Streichung des Schuldners bei der EO vor Ablauf der Frist zu beantragen.
Sicherstellen, dass die Löschung durchgeführt wird
Einige Gläubiger stellen den Antrag auf Löschung von Amts wegen, sobald der Schuldner die gesamte Schuld begleicht. Um sicherzustellen, dass eine bezahlte Betreibung gelöscht wird, ist es für den Schuldner jedoch am besten, eine Vereinbarung mit dem Gläubiger zu treffen. Dazu muss der Schuldner dem Gläubiger einen schriftlichen Antrag auf Löschung schicken. Dieser Antrag folgt auf die vollständige Rückzahlung der Schulden. Sobald die Zahlung eingegangen ist, verpflichtet sich der Gläubiger, den Löschungsantrag an das Betreibungsamt weiterzuleiten. So kann das Verfahren schnell abgeschlossen werden.
Der Gläubiger muss dann einen Löschungsantrag für die Löschung der Betreibung beim Betreibungsamt einreichen. Die Löschung wird sofort wirksam, nachdem der Löschungsantrag beim PO eingegangen ist.
Der Gläubiger kann sich weigern, die Verfahren zur Löschung einer bezahlten Betreibung durchzuführen. In diesem Fall hat der Schuldner keine andere Möglichkeit, als fünf Jahre zu warten, bis der Eintrag automatisch gelöscht wird.
Die Kosten für die Löschung einer bezahlten Betreibung
Das Gesetz, das die Finanzen regelt, sieht nicht vor, dass für die Löschung von bezahlten Betreibungen spezielle Gebühren erhoben werden. Dennoch verlangen einige Gläubiger von ihren Schuldnern Geld für die Durchführung des Verfahrens. Diese Praxis ist an sich nicht fair. Die geltende Gesetzgebung in der Schweiz verbietet dies jedoch nicht.
Finanzexperten raten Schuldnern dringend, die von ihren Gläubigern geforderten Gebühren zu begleichen. Diese Kosten beziehen sich auf die Löschung einer bereits bezahlten Betreibung. Dies ist in der Tat die einzige Möglichkeit, die volle Glaubwürdigkeit wiederzuerlangen. Dies gilt sowohl im täglichen Leben als auch gegenüber Dritten. Händler, Personalvermittler, Kreditinstitute, Banken oder sogar öffentliche Einrichtungen können darauf zugreifen. Auf diese Weise stellt dieser Schritt das Vertrauen auf allen Ebenen wieder her.
Was tun bei einer ungerechtfertigten Betreibung?
Bis Dezember 2018 war für die Anmeldung auf PO-Ebene kein Nachweis von Schulden erforderlich. In der Folge kam es häufig zu missbräuchlichen Klagen gegen Personen, die absolut glaubwürdig und kreditwürdig waren. Die Opfer wurden dadurch ungerechtfertigterweise in ihren Finanzen und persönlichen Plänen behindert.
Die letzte Reform wurde mit dem Ziel verabschiedet, missbräuchliche Strafverfolgung so gut wie möglich zu verhindern. Seit dem 1. Januar 2019 gelten die folgenden Bestimmungen:
- Die Möglichkeit für einen Registrierten, innerhalb einer gesetzlichen Frist von zehn Tagen eine missbräuchliche Betreibung zuzustellen und beim PO einen Antrag auf Nichtoffenlegung der Betreibung zu stellen. Dies ab dem Datum des Erhalts des Zahlungsbefehls.
- Das formelle Verbot für PO, die Identität eines Eingetragenen Dritten zur Kenntnis zu bringen, der ein Schreiben mit dem Ziel der Löschung seiner Ausschreibung im Strafverfolgungsauszug übermittelt hat.
- Das Verbot für den Gläubiger, eine Löschung der Eintragung vorzunehmen.
- Die Verpflichtung des Gläubigers, das Verfahren innerhalb von 20 Tagen nach Einreichung des Löschungsantrags des Schuldners beim PO fortzusetzen, wenn sein Vorgehen legitim ist. Nach Ablauf dieser Frist erhält der Schuldner automatisch Recht und wird aus dem Betreibungsauszug gestrichen.
Für den Fall, dass die PO vom Gläubiger Belege für die Forderungen erhält oder der Gläubiger beschliesst, das Verfahren fortzusetzen, wird die Betreibung Dritten wieder zur Kenntnis gebracht.
Es ist wichtig zu beachten, dass jede missbräuchliche Verfolgung als Verleumdung angesehen wird. Diese verletzt die Integrität und die Handlungsfreiheit einer anderen Person. Diese Handlung ist daher gemäss Artikel 181 des Strafgesetzbuches - Bundesgericht strafbar.
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