Der Zinsabzug hat in der Schweiz nach der Abstimmung vom 28. September 2025 seinen Status geändert. Der Grundsatz ist nun klar: Der Abzug von privaten Fremdzinsen muss für die Mehrheit der Steuerzahler verschwinden, mit Inkrafttreten frühestens 2028. Diese Reform ergibt sich aus dem neuen System, das mit der Abschaffung des Eigenmietwerts verbunden ist. Für Schweizer Haushalte ist die Angelegenheit sehr konkret. Ein Privatkredit, eine Kreditkartensaldo oder ein Familienkredit könnte morgen wirklich teurer werden. Es ist daher notwendig, den rechtlichen Rahmen zu verstehen und dann die Auswirkungen auf das Budget zu messen.
Abzug der Zinsen nach der Abstimmung vom 28. September 2025: Was sich in der Schweiz ändert
Vor der Reform basierte das Schweizer System auf einem bekannten Gleichgewicht. Der Mietwert wurde besteuert. Im Gegenzug konnten bestimmte Fremdkapitalzinsen und bestimmte Aufwände abgezogen werden. Dieser Mechanismus betraf vor allem, aber nicht ausschliesslich, Immobilien.
Nach die Abstimmung von 2025, greift das Prinzip des Wechsels. Die Abschaffung des Eigenmietwerts geht mit dem Wegfall des Abzugs von privaten Schuldzinsen einher. Das heisst, der bisherige Steuerwechsel fällt weg. Dies gilt auf Schweizer Ebene, auch wenn der genaue Zeitplan noch von der Umsetzung abhängt.
Man muss also zwei Phasen unterscheiden. Zuerst wurde die Verfassungsreform angenommen. Dann wird ihre tatsächliche Umsetzung später erfolgen. Dieser Unterschied ist entscheidend für die Kreditentscheidungen zwischen 2026 und 2027.
Welche Kredite sind von der Streichung des Zinsabzugs betroffen?
Die Reform zielt nicht nur auf Hypotheken ab. Sie betrifft breiter die privaten Zinsaufwendungen. Das ist der Punkt, den viele Leser noch unterschätzen.
- Privatkredit oder Konsumkredit: Die gezahlten Zinsen sollten nicht mehr abzugsfähig sein.
- Debit-Guthaben Kreditkarte : gleiche Logik, wenn Sie einen Saldo übertragen.
- Dispositions bancaires : Zinsen auf Überziehungskredite sind ebenfalls betroffen.
- Lombardkredit: Er fällt unter die privaten Zinsaufwendungen.
- Privatkredit Familienkredit: Der implizite Steuervorteil verschwindet ebenfalls.
Viele denken noch, es seien nur noch die Immobiliendarlehen gemeint. In Wirklichkeit betrifft das Ende des Zinsabzugs auch alltägliche oder Liquiditätsfinanzierungen.
Was mit der Reform nicht verschwindet
Die Reform schafft nicht alles ab. Zunächst muss die Zinsabzugsfähigkeit von der Schuldenabzugsfähigkeit für Vermögensteuer unterschieden werden. Letztere Logik verschwindet nicht automatisch.
Anschliessend bleiben die aktiven Zinsen beim Kreditgeber steuerpflichtig. Eine nahestehende Person, die Zinsen aus einem Familienkredit erhält, muss diese daher weiterhin gemäss den geltenden Regeln angeben.
Die ORG ändert sich ebenfalls nicht. Die Schweizer Regeln zum Konsumentenschutz, zur Zahlungsfähigkeit und zur Aufsicht über Verbraucherkredit bleiben bestehen. Risikokontrolle und übliche Checks sind daher weiterhin unerlässlich.
Schliesslich darf man nicht verwechseln Kredit und Leasing. Das Leasing funktioniert nicht nach derselben steuerlichen Logik. Daher ist es nicht auf dieselbe Weise vom Ende des Abzugs von Zinsaufwendungen betroffen.
Ausnahmen, die Schweizer Steuerzahler kennen sollten
Die Reform ist nicht einheitlich. Zwei Ausnahmen müssen bekannt sein. Die erste betrifft Erstkäufer einer Hauptwohnsitzes. Die zweite richtet sich an Eigentümer Renditeobjekte.
Diese Fälle bleiben jedoch spezifisch. Sie dürfen die Auslegung durch einen Mieter nicht trüben mit einen Privatkredit oder eines Haushalts mit ein persönliches Darlehen. Für diese Profile bieten Ausnahmen selten einen nützlichen Schutz.
Man sollte also vorschnelle Schlüsse vermeiden. Ausnahmen von der Zinsabzugsbeschränkung betreffen in erster Linie bestimmte Immobilientransaktionen, nicht aber normale Privatkredite.
Ab wann entfällt die Zinsabzugsfähigkeit tatsächlich
Das Verschwinden tritt nicht sofort ein. Es gibt eine Übergangsphase. Die Inkraftsetzung wird frühestens 2028 bekannt gegeben. Bis dahin entwickeln sich bestehende Kredite weiterhin im Rahmen der aktuellen Regelungen.
Dieses Fenster ist strategisch. Die Jahre 2026 und 2027 können zum Vergleich von Angeboten genutzt werden, ein Darlehen umfinanzieren, Auf Wiedersehen Dies ist teuer. Bis zum letzten Moment zu warten, kann den Handlungsspielraum verringern.
In der Schweiz ist die Übergangszeit vor dem Inkrafttreten der Reform ein strategischer Zeitpunkt, um eine Refinanzierung, den Abbau teurer Schulden und die Wiederherstellung des Zinssatzes in den Mittelpunkt jeder privaten Kreditentscheidung zu stellen.
Warum die tatsächlichen Kreditkosten für viele Haushalte steigen werden
Bis gestern rechneten einige Kreditnehmer mit Nettokosten nach Steuern. Morgen wird dieses Denken an Wert verlieren. Ohne Zinsabzug nähert sich die tatsächlichen Kreditkosten den Nennkosten an, die an die Bank oder den Kreditgeber gezahlt werden.
Der Effekt wird bei Haushalten, die ihre Zinsen tatsächlich abzogen, deutlicher sichtbar sein. Die Auswirkungen werden je nach Kanton, steuerpflichtigem Einkommen und Kreditart variieren. Konsumkredite, Kartensalden und bestimmte Privatkredite werden oft am empfindlichsten reagieren.
Risikoprofile für reale Wertsteigerung
- Mieter mit laufender Privatkredit.
- Ménage, das zurückmeldet Kreditkartensalden.
- Darlehensnehmer mit verzinstem Familienkredit.
- Eigentümer, der keine Mieteinnahmen hat und dachte, er könnte einen grossen Steuervorteil behalten.
- Unabhängig oder Rentner mit einer steuersensiblen Schuldenstruktur.
Zinsabzug: Zahlenbeispiele vor und nach der Reform
Das Ende des Zinsabzugs misst sich nicht nur in der Theorie: Es führt zu einer ganz realen Mehrbelastung für jeden Franken, der geliehen wird. Hier sind drei typische Fälle, berechnet nach den Marktbedingungen 2026 und den durchschnittlichen Steuersätzen in der Schweiz, um die Auswirkungen greifbar zu machen.
Fall Nr. 1: Privatkredit in Höhe von 20'000 CHF (10 % Zinssatz, 14 % Tilgung) über 48 Monate
Annahme: Effektiver Jahreszins von 8,91 % (Stand: 1. Quartal 2017), konstante Monatsraten von ca. 497 CHF (Stand: 1. Quartal 2014). Die über vier Jahre gezahlten Zinsen belaufen sich auf insgesamt 3'842 CHF (Stand: 1. Quartal 2014).
| Lage | Steuerersparnis | Tatsächliche Zinsenkosten | Abweichung |
|---|---|---|---|
| Vor der Reform (Grenzsteuersatz 25%) | 960 CHF | 2’882 CHF | Referenz |
| Nach Reform (jede Tranche) | 0 CHF | 3’842 CHF | +960 CHF (+33%) |
Das Ausmass des Verlustes hängt stark vom Wohnkanton ab, da die Grenzsteuersätze von einer Region zur anderen stark variieren.
| Kantonales Profil | Geschätzter Grenzsteuersatz | Verlorene Abzugswirtschaft |
|---|---|---|
| Zoug, Schwyz, Nidwalden (niedrige Besteuerung) | ~22% | −845 CHF |
| Waadt, Bern, Freiburg (Median) | ~30% | −1’153 CHF |
| Genf, Neuenburg, Basel-Stadt (hoch) | ~38% | −1’460 CHF |
Fall Nr. 2: Kreditkartensaldo von 5’000 CHF über ein Jahr
Annahme: maximaler gesetzlicher Zinssatz für Kreditkarten im Jahr 2026, nämlich 12% (Obergrenze gemäss VKKG-Verordnung).
| Lage | Jahreszinsen | Steuerersparnis | Tatsächliche Kosten |
|---|---|---|---|
| Vor der Reform (Randnummer 25%) | 600 CHF | 150 CHF | 450 CHF |
| Nach der Reform | 600 CHF | 0 CHF | 600 CHF (+33%) |
Der Saldoübertrag, bereits eine der teuersten Finanzierungsformen der Schweiz, verliert seinen letzten steuerlichen Puffer. Für Kreditnehmende in einem Kanton mit hoher Steuerbelastung (Grenzsteuersatz 38%) beträgt die jährliche Mehrbelastung 228 CHF pro 5’000 CHF übertragenem Saldo.
Fall Nr. 3: Familiendarlehen zwischen Ehepartnern über 15’000 CHF für 5 Jahre zu 2,5%
Annahme: Tilgungsdarlehen, Gesamtzinsen von ca. 967 CHF über die Laufzeit. Besonderheit des Darlehens unter Verwandten: Der Zinsabzug wirkte sich auf beide Seiten der Beziehung aus.
| Position | Vor der Reform | Nach der Reform |
|---|---|---|
| Kreditnehmer – Abzug der gezahlten Zinsen (Randnummer 25%) | −242 CHF Steuern | 0 |
| Kreditgeber – Besteuerung der vereinnahmten Zinsen (Randnummer 25%) | +242 CHF Steuern | +242 CHF Steuern |
| Haushaltsbedingte Steuersenkung im erweiterten Haushalt | 0 (neutral) | +242 CHF Last |
Solange der Darlehensnehmer dasselbe absetzte, was der Darlehensgeber deklarierte, blieb die Transaktion auf Familienebene steuerlich neutral. Mit der Reform wird die Asymmetrie dauerhaft: Die Zinserträge bleiben beim Darlehensgeber steuerpflichtig (Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG), generieren aber beim Darlehensnehmer keine Abzugsrechte mehr. Das Darlehen unter Angehörigen wird dadurch mechanisch für den Gesamtsteuerhaushalt teurer, was dazu anregen könnte, entweder die Schenkung oder die unverzinsliche Erbvorweisung zu bevorzugen.
Querschnittsvortrag: Was kostet das Ende des Abzugs?
| Kreditart | Durchschnittliche tatsächliche Mehrkosten (marginal 25%) | Mehrkosten in Kantonen mit hoher Steuerbelastung (38%) |
|---|---|---|
| Privatkredit 20’000 CHF / 48 Monate | +960 CHF | +1’460 CHF |
| Kartenguthaben 5’000 CHF / 1 Jahr | +150 CHF | +228 CHF |
| Familienkredit 15’000 CHF / 5 Jahre | +242 CHF (Privat) | +367 CHF (Zentrale) |
Die Feststellung ist einheitlich: Die Abschaffung des Zinsabzugs bedeutet je nach Wohnsitzkanton und Einkommen des Kreditnehmers zusätzliche Kosten in Höhe von 201 bis 381 Prozent der insgesamt gezahlten Zinsen. Je höher der Grenzsteuersatz, desto stärker sind die Auswirkungen der Reform. Ein Effekt, der paradoxerweise Haushalte in den hoch besteuerten Kantonen der Romandie und in städtischen Gebieten stärker benachteiligt als diejenigen in den deutschsprachigen Kantonen mit niedrigerer Steuerbelastung.
Der effektive Jahreszins wird zum zentralen Richtwert für den Kreditvergleich
Nach Ablauf des Steuervorteils wird der Satz zum besten praktischen Anhaltspunkt. Er erlaubt, die effektiven Jahreskosten abzulesen und nicht nur einen Lock-Zinssatz. Das ist entscheidend für Kreditangebote in der Schweiz vergleichen.
Mit dem schrittweisen Wegfall des Abzugs privater Schuldzinsen wird ein Kredit nicht mehr auf einen angenommenen Steuervorteil, sondern auf seine tatsächlichen Kosten, seine Laufzeit und seine Tragfähigkeit für das Haushaltsbudget bewertet werden müssen.
Man muss auch die Gesamtkosten betrachten. Eine niedrigere Monatsrate kann eine längere Laufzeit und eine höhere Endrechnung verbergen. Gebühren, eine eventuelle Versicherung und Rückzahlungsbedingungen zählen ebenfalls. In diesem neuen Kontext wird der Brutto- und neutrale Vergleich zur richtigen Methode.
Was jetzt bis 2028 zu tun ist:
- Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Finanzierung auf einem Steuervorteil beruht, der wegfällt.
- Studieren eine Refinanzierung wenn der Kurs hoch bleibt.
- Eine vorzeitige Rückzahlung prüfen, wenn die Gesamtkosten zu hoch werden.
- Vergleichen Sie Angebote nach Zinssatz und dem gesamten noch ausstehenden Betrag.
- Überprüfung der Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Krediten, leasing Ihre Einkaufsbestätigung.
- Darlehen zwischen Privatpersonen ohne steuerliche Voreingenommenheit überprüfen.
Je höher die Kreditkosten sind, desto nützlicher kann ein schneller Vergleich sein. In manchen Fällen kann das Warten bis 2028 teurer sein als erwartet.
Und wie man die reale Verteuerung seines Kredits antizipiert:
Um das Ende der Zinsabzugsfähigkeit richtig vorherzusehen, muss die eigene Situation simuliert werden. Die korrekte Berechnung hängt von der Kredithöhe, der Laufzeit, dem Zinssatz und dem Steuerprofil ab. Auch der Kanton kann das Ergebnis beeinflussen.
Eine fachkundige Begleitung hilft dann, ruhig zu entscheiden. Sie ermöglicht den Vergleich einer Refinanzierung, einer Teilrückzahlung oder der Suche nach einem bester effektiver Zinssatz. Genau dieser Ansatz ist heute hilfreich, um die Lage zu verstehen und noch vor 2028 eine Entscheidung zu treffen. In diesem Sinne kann Lica Schweizer Kreditnehmern dabei helfen, die tatsächlichen Teuerungskosten ihres Kredits zu beziffern und die sinnvollste Lösung zu wählen.
Unsere Schlussfolgerung zur Zinsabzugsbeschränkung ab Januar 2028
Der Abzug privater Schuldenzinsen muss für die Mehrheit der Schweizer Steuerzahler verschwinden. Die Änderung tritt frühestens 2028 in Kraft, die Vorlaufphase beginnt aber bereits. Ab sofort, der Satz und die tatsächlichen Kosten werden zu den wichtigsten Bezugspunkten. Für viele Haushalte ist das eigentliche Thema nicht mehr nur fiskalischer Natur. Es ist auch ein Haushalts- und Entscheidungsfaktor. Es ist daher besser, die eigene Exposition jetzt zu messen und vor dem Inkrafttreten zu entscheiden.
