Die Zinsabzugsfähigkeit hat in der Schweiz nach der Abstimmung vom 28. September 2025 ihren Status geändert. Der Grundsatz ist nun klar: Der Abzug von fremden Zinsen muss für die Mehrheit der Steuerzahler wegfallen, mit einem Inkrafttreten frühestens 2028. Diese Reform ergibt sich aus dem neuen System im Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwerts. Für Schweizer Haushalte ist die Angelegenheit sehr konkret. Ein Privatkredit, ein Karten-Sald oder ein Darlehen von Familienmitgliedern könnte morgen wirklich teurer werden. Daher muss der rechtliche Rahmen verstanden und die Auswirkungen auf das Budget gemessen werden.
Abzug der Zinsen nach der Abstimmung vom 28. September 2025: Was sich in der Schweiz ändert
Vor der Reform basierte das Schweizer System auf einem bekannten Gleichgewicht. Der Mietwert wurde besteuert. Im Gegenzug konnten bestimmte Fremdkapitalzinsen und bestimmte Aufwände abgezogen werden. Dieser Mechanismus betraf vor allem, aber nicht ausschliesslich, Immobilien.
Nach der Abstimmung im Jahr 2025 kippt der Grundsatz. Mit der Abschaffung der Eigenmietwerte fällt auch der Abzug der privaten Schuldzinsen weg. Mit anderen Worten, der bisherige Steuerausgleich verschwindet. Dies gilt auf Bundesebene, auch wenn der genaue Zeitplan noch von der Umsetzung abhängt.
Man muss also zwei Phasen unterscheiden. Zuerst wurde die Verfassungsreform angenommen. Dann wird ihre tatsächliche Umsetzung später erfolgen. Dieser Unterschied ist entscheidend für die Kreditentscheidungen zwischen 2026 und 2027.
Welche Kredite sind von der Streichung des Zinsabzugs betroffen?
Die Reform zielt nicht nur auf Hypotheken ab. Sie betrifft breiter die privaten Zinsaufwendungen. Das ist der Punkt, den viele Leser noch unterschätzen.
- Privatkredit oder Konsumkredit: Die gezahlten Zinsen sollten nicht mehr abzugsfähig sein.
- Sollensaldo auf einer Kreditkarte: Gleiche Logik, wenn Sie einen Saldo übertragen.
- Banküberziehung: Überziehungszinsen sind ebenfalls betroffen.
- Lombardkredit: Er fällt in den Bereich der privaten Zinsaufwendungen.
- Privatdarlehen oder Familienkredite: Der implizite Steuervorteil entfällt ebenfalls.
Viele denken noch, es seien nur noch die Immobiliendarlehen gemeint. In Wirklichkeit betrifft das Ende des Zinsabzugs auch alltägliche oder Liquiditätsfinanzierungen.
Was mit der Reform nicht verschwindet
Die Reform schafft nicht alles ab. Zunächst muss die Zinsabzugsfähigkeit von der Schuldenabzugsfähigkeit für Vermögensteuer unterschieden werden. Letztere Logik verschwindet nicht automatisch.
Anschließend bleiben die aktiven Zinsen beim Kreditgeber steuerpflichtig. Eine nahestehende Person, die Zinsen aus einem Familienkredit erhält, muss diese daher weiterhin gemäß den geltenden Regeln angeben.
Auch die Konsumkreditgesetzgebung (KKG) ändert sich nicht. Die Schweizer Vorschriften zum Konsumentenschutz, zur Bonitätsprüfung und zur Regelung von Konsumkrediten bleiben bestehen. Risikokontrolle und die üblichen Prüfungen sind daher weiterhin unerlässlich.
Schließlich darf man Kredit und Leasing nicht verwechseln. Leasing funktioniert nicht auf der gleichen steuerlichen Logik. Daher ist es von der Abschaffung des Abzugs für passive Zinsen nicht in gleicher Weise betroffen.
Ausnahmen, die Schweizer Steuerzahler kennen sollten
Die Reform ist nicht einheitlich. Zwei Ausnahmen sind zu beachten. Die erste betrifft Erstkäufer einer Hauptresidenz. Die zweite zielt auf Eigentümer von Renditeimmobilien ab.
Diese Fälle bleiben jedoch spezifisch. Sie dürfen nicht die Lesart eines Mieters mit einem Privatkredit oder eines Haushalts mit einem Konsumentenkredit trüben. Für diese Profile bieten Ausnahmen selten einen nützlichen Schutz.
Man sollte also vorschnelle Schlüsse vermeiden. Ausnahmen von der Zinsabzugsbeschränkung betreffen in erster Linie bestimmte Immobilientransaktionen, nicht aber normale Privatkredite.
Ab wann entfällt die Zinsabzugsfähigkeit tatsächlich
Das Verschwinden tritt nicht sofort ein. Es gibt eine Übergangsphase. Die Inkraftsetzung wird frühestens 2028 bekannt gegeben. Bis dahin entwickeln sich bestehende Kredite weiterhin im Rahmen der aktuellen Regelungen.
Dieses Zeitfenster ist strategisch wichtig. Die Jahre 2026 und 2027 können genutzt werden, um Angebote zu vergleichen, Kredite umzufinanzieren oder hochverzinsliche Schulden zu überprüfen. Bis zum letzten Moment zu warten, kann den Handlungsspielraum einschränken.
In der Schweiz ist die Übergangsphase vor dem Inkrafttreten der Reform ein strategischer Zeitpunkt, um eine Refinanzierung zu vergleichen, teure Schulden abzubauen und den effektiven Jahreszins (TAEG) wieder in den Mittelpunkt jeder Entscheidung über Privatkredite zu stellen.
Warum die tatsächlichen Kreditkosten für viele Haushalte steigen werden
Bis gestern rechneten einige Kreditnehmer mit Nettokosten nach Steuern. Morgen wird dieses Denken an Wert verlieren. Ohne Zinsabzug nähert sich die tatsächlichen Kreditkosten den Nennkosten an, die an die Bank oder den Kreditgeber gezahlt werden.
Der Effekt wird bei Haushalten, die ihre Zinsen tatsächlich abzogen, deutlicher sichtbar sein. Die Auswirkungen werden je nach Kanton, steuerpflichtigem Einkommen und Kreditart variieren. Konsumkredite, Kartensalden und bestimmte Privatkredite werden oft am empfindlichsten reagieren.
Risikoprofile für reale Wertsteigerung
- Mieter mit laufender Privatkredit.
- Haushalt, der Kreditkartensalden meldet.
- Darlehensnehmer mit verzinstem Familienkredit.
- Eigentümer, der keine Mieteinnahmen hat und dachte, er könnte einen großen Steuervorteil behalten.
- Unabhängig oder Rentner mit einer steuersensiblen Schuldenstruktur.
Zinsabzug: Zahlenbeispiele vor und nach der Reform
Das Ende der Zinsabzug liegt nicht nur in der Theorie, sondern führt zu realen Mehrkosten für jeden geliehenen Franken. Hier sind drei typische Fälle, berechnet nach den Marktbedingungen von 2026 und den durchschnittlichen Steuersätzen in der Schweiz, um die Auswirkungen greifbar zu machen.
Fall Nr. 1: Privatkredit in Höhe von 20'000 CHF (10 % Zinssatz, 14 % Tilgung) über 48 Monate
Annahme: effektiver Jahreszins von 8,9 % (1. Halbjahr 2017), konstante Monatsraten von ca. 497 € (1. Halbjahr 2014). Die über vier Jahre gezahlten Zinsen belaufen sich auf 3’842 CHF.
| Lage | Steuerersparnis | Tatsächliche Zinsenkosten | Abweichung |
|---|---|---|---|
| Vor der Reform (Grenzsteuersatz 25 % im Jahr 2017) | 960 CHF | 2’882 CHF | Referenz |
| Nach Reform (jede Tranche) | 0 CHF | 3’842 CHF | +960 CHF (+33 %) |
Das Ausmaß des Verlustes hängt stark vom Wohnkanton ab, da die Grenzsteuersätze von einer Region zur anderen stark variieren.
| Kantonales Profil | Geschätzter Grenzsteuersatz | Verlorene Abzugswirtschaft |
|---|---|---|
| Zoug, Schwyz, Nidwalden (niedrige Besteuerung) | ~22 % | −845 CHF |
| Waadt, Bern, Freiburg (Median) | ~30 % | −1’153 1. Quartal 2014 |
| Genf, Neuenburg, Basel-Stadt (hoch) | ~38 % | −1’460 CHF |
Fall Nr. 2: Kreditkartensaldo von 5’000 CHF über ein Jahr
Annahme: Der im Jahr 2026 für Kreditkarten geltende gesetzliche Höchstzinssatz beträgt 12,1 % p. a. (Obergrenze gemäß der LCC-Verordnung).
| Lage | Jahreszinsen | Steuerersparnis | Tatsächliche Kosten |
|---|---|---|---|
| Vor der Reform (Randbemerkung 25 %) | 600 CHF | 150 CHF | 450 CHF |
| Nach der Reform | 600 CHF | 0 CHF | 600 CHF (+33 %) |
Der Saldoübertrag, ohnehin schon eine der teuersten Finanzierungsformen der Schweiz, verliert seinen letzten steuerlichen Puffer. Für einen Kreditnehmer in einem Kanton mit hoher Steuerbelastung (Grenzsteuersatz 38 %) belaufen sich die jährlichen Mehrkosten auf 228 CHF pro 5’000 CHF übertragener Restschuld.
Fall Nr. 3: Familienkredit zwischen Ehepartnern in Höhe von 15’000 CHF über 5 Jahre zu 2,5 %
Hypothese: Annuitätendarlehen, Gesamtzinsen von ca. 967 CHF Auf Dauer. Besonderheit des privat geschlossenen Darlehens: Die Zinsabzüge wirkten sich an beiden Enden der Beziehung aus.
| Position | Vor der Reform | Nach der Reform |
|---|---|---|
| Kreditnehmer – Abzug der gezahlten Zinsen (Randnummer 25 %) | −242 CHF Steuern | 0 |
| Kreditgeber – Besteuerung der vereinnahmten Zinsen (Randnummer 25 %) | +242 CHF Steuern | +242 CHF Steuern |
| Haushaltsbedingte Steuersenkung im erweiterten Haushalt | 0 (neutral) | +242 CHF Last |
Solange der Darlehensnehmer dasselbe absetzte, was der Darlehensgeber deklarierte, blieb die Transaktion auf Familienebene steuerlich neutral. Mit der Reform wird die Asymmetrie dauerhaft: Die Zinserträge bleiben beim Darlehensgeber steuerpflichtig (Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG), generieren aber beim Darlehensnehmer keine Abzugsrechte mehr. Das Darlehen unter Angehörigen wird dadurch mechanisch für den Gesamtsteuerhaushalt teurer, was dazu anregen könnte, entweder die Schenkung oder die unverzinsliche Erbvorweisung zu bevorzugen.
Querschnittsvortrag: Was kostet das Ende des Abzugs?
| Kreditart | Durchschnittliche tatsächliche Mehrkosten (marginal 25 %) | Mehrkosten in Kantonen mit hoher Steuerbelastung (38 %) |
|---|---|---|
| Privatkredit 20’000 1-malige Tilgung und 14-malige Zinszahlung / 48 Monate | +960 CHF | +1'460 1. Halbjahr 2014 |
| Kartenguthaben 5’000 CHF / 1 Jahr | +150 CHF | +228 CHF |
| Familienkredit 15’000 1-malige Tilgung, 14-malige Zinszahlung / 5 Jahre | +242 CHF (Privat) | +367 CHF (Zentrale) |
Die Feststellung ist einheitlich: Die Abschaffung des Zinsabzugs bedeutet je nach Wohnsitzkanton und Einkommen des Kreditnehmers zusätzliche Kosten in Höhe von 20 % bis 38 % der insgesamt gezahlten Zinsen. Je höher der Grenzsteuersatz, desto stärker sind die Auswirkungen der Reform – ein Effekt, der paradoxerweise Haushalte in den hochbesteuerten Kantonen der Romandie und in städtischen Gebieten stärker benachteiligt als diejenigen in den deutschsprachigen Kantonen mit niedrigerer Steuerbelastung.
Der effektive Jahreszins wird zum zentralen Richtwert für den Kreditvergleich
Nach Ende des Steuervorteils wird der Satz zum besten praktischen Richtwert. Er erlaubt, die effektiven Jahreskosten abzulesen, nicht nur einen Nominalzins. Dies ist für den Vergleich von Kreditangeboten in der Schweiz unerlässlich.
Mit dem schrittweisen Wegfall des Abzugs privater Schuldzinsen wird ein Kredit nicht mehr auf einen angenommenen Steuervorteil, sondern auf seine tatsächlichen Kosten, seine Laufzeit und seine Tragfähigkeit für das Haushaltsbudget bewertet werden müssen.
Man muss auch die Gesamtkosten betrachten. Eine niedrigere Monatsrate kann eine längere Laufzeit und eine höhere Endrechnung verbergen. Gebühren, eine eventuelle Versicherung und Rückzahlungsbedingungen zählen ebenfalls. In diesem neuen Kontext wird der Brutto- und neutrale Vergleich zur richtigen Methode.
Was tun ab jetzt bis 2028
- Prüfen Sie, ob Ihre aktuelle Finanzierung auf einem Steuervorteil beruht, der wegfällt.
- Ziehen Sie eine Refinanzierung in Betracht, wenn der Zinssatz hoch bleibt.
- Eine vorzeitige Rückzahlung prüfen, wenn die Gesamtkosten zu hoch werden.
- Vergleichen Sie Angebote nach Zinssatz und dem gesamten noch ausstehenden Betrag.
- Prüfen Sie die Schiedsgerichtsbarkeit zwischen Kredit, Leasing oder Kaufrückstellung.
- Darlehen zwischen Privatpersonen ohne steuerliche Voreingenommenheit überprüfen.
Je höher die Kreditkosten sind, desto nützlicher kann ein schneller Vergleich sein. In manchen Fällen kann das Warten bis 2028 teurer sein als erwartet.
Wie man die tatsächliche Verteuerung seines Kredits in der Schweiz antizipiert
Um das Ende der Zinsabzugsfähigkeit richtig vorherzusehen, muss die eigene Situation simuliert werden. Die korrekte Berechnung hängt von der Kredithöhe, der Laufzeit, dem Zinssatz und dem Steuerprofil ab. Auch der Kanton kann das Ergebnis beeinflussen.
Eine fachkundige Beratung hilft dabei, eine besonnene Entscheidung zu treffen. Sie ermöglicht es, eine Refinanzierung, eine Teilrückzahlung oder die Suche nach einem besseren effektiven Zinssatz zu vergleichen. Genau dieser Ansatz ist sinnvoll, um die aktuelle Lage zu verstehen und noch vor 2028 eine Entscheidung zu treffen. In diesem Sinne kann Lica Schweizer Kreditnehmern dabei helfen, die tatsächlichen Mehrkosten ihres Kredits zu beziffern und die sinnvollste Lösung zu wählen.
Schlussfolgerung
Der Abzug privater Schuldenzinsen muss für die Mehrheit der Schweizer Steuerzahler verschwinden. Die Änderung tritt frühestens 2028 in Kraft, doch die Antizipationsphase beginnt bereits. Hingekünfitg werden der Zinssatz und die effektiven Kosten zu den Schlüsselindikatoren. Für viele Haushalte ist das eigentliche Thema nicht mehr nur steuerlich. Es ist auch fiskalisch und entscheidungsrelevant. Es ist daher ratsam, die eigene Exposition bereits jetzt zu messen und vor dem Inkrafttreten zu entscheiden.
